Wer kann mitglied werden?

Menschen, die sich den Grundsätzen und Zielen des Roten Kreuzes verpflichtet fühlen und in Pflegeberufen tätig sind.

  •  Gesundheits- und KrankenpflegerInnen 
  •  KinderkrankenpflegerInnen
  •  AltenpflegerInnen
  •  Hebammen/Entbindungshelfer
  •  Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner
  •  Auszubildende als Pflegefachfrau

Während der Ausbildung sowie während der insgesamt einjährigen Einführungszeit in die Schwesternschaft gilt die außerordentliche Mitgliedschaft, danach treten Frauen in die ordentliche Mitgliedschaft ein. Eine ordentliche Mitgliedschaft bleibt den Frauen vorbehalten, Männer treten als außer-ordentliche Mitglieder bei.

Die Bedingungen unserer Schwesternschaft regelt unsere Satzung.

Vorteile, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • aktive berufspolitische Interessensvertretung
  • große persönliche und berufliche Entwicklungschancen
  • attraktive, berufliche Perspektiven
  • Individuelle Unterstützung und Förderung der Karriere
  • eigene, betriebliche Altersvorsorge (ohne Eigenbeteiligung, über die Pensionskasse des Deutschen Roten Kreuzes)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • hohe Arbeitsplatzsicherheit
  • die abwechslungsreiche Möglichkeit, deutschlandweit für eine der 31 Schwesternschaften zu arbeiten oder freiwillige, internationale Einsätze im Rahmen der Auslands- und Katastrophenhilfe des Roten Kreuzes zu leisten
  • eigene Verbands- und Mitglieder-Broschüre 
  • Einkaufsrabatte über die mitarbeiter-interne Kommunikationsplattform des DRK
  • günstige Konditionen für verschiedene private Versicherungen
  • Einbindung in die Gemeinschaft, auch nach der Beendigung der Berufstätigkeit und während der Elternzeit
  • Flugrückholdienst bei Krankheiten oder Unfällen im Ausland (auch für Ehepartner und Kinder)
  • Nutzung der BRK-/DRK-Ferienappartements
  • Möglichkeit der Betreuung im Ruhestand im Betreuten Wohnen
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