Ausnahmeregelung im AÜG für die DRK-Schwesternschaften


Seit April 2016 kämpfen wir intensiv für eine Ausnahmeregelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) für Rotkreuzschwestern – Höhepunkt dazu war am 23. Februar die Kundgebung auf dem

Gelände des DRK-Generalsekretariates in Berlin.

Jetzt haben wir durch den großartigen Einsatz der Rotkreuzschwestern und der Unterstützung des gesamten Deutschen Roten Kreuzes ein Etappenziel erreicht:

 

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters haben sich am 17. Februar auf einen Lösungsansatz zum Erhalt des Modells der DRK-Schwesternschaften verständigt. 

 

© MEDIA BRICKS – Juon, Lehmann GbR 

  

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