Ausbildung in Theorie & Praxis


Die zeitgemäße Pflegeausbildung gilt als generalistisch und verbindet die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege mit dem neuen Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“


Ausbildungsstart 2x jährlich zum 01. April und 01. September


Schwerpunkte der Ausbildung:

  • stationäre Akutpflege 
  • stationäre Langzeitpflege
  • ambulante Akut-/Langzeitpflege
  • pädiatrische Versorgung
  • psychiatrische Versorgung

► ca. 2.500 Stunden in 3 Jahren 

 

Darauf zielt die Ausbildung ab:

  • die Befähigung zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen
  • die Entwicklung pflegeberuflicher Handlungskompetenz in fachlicher, personaler, sozialer, kommunikativer, interkultureller und methodischer Hinsicht
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstreflexion, lösungsorientiertem Denken und der Förderung von lebenslangem Lernen.
  • Vermittlung von neuesten pflegewissenschaftlichen,     medizinischen und weiteren bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen.

Der Unterricht findet in folgenden Fächern in Theorie und Praxis statt:

  • Gestaltung von Arbeits- und Beziehungsprozessen
  • Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung und    Selbstpflege
  • Gesundheit und Entwicklung fördern
  • Pflegehandeln in kurativen Prozessen und Akutsituationen
  • Pflegehandeln in ausgewählten Pflegeanlässen

►  ca. 2.100 Stunden in 3 Jahren ◄

 

Wechsel von Theorieeinheiten als Blockunterricht, Praxiseinsätzen und Urlaubsphasen.

 

Bereiche, in denen Pflegefachleute während und nach ihrer Ausbildung tätig sind:

  • Krankenhäuser
  • ambulante Pflegeeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Rehabilitationskliniken
  • palliative Versorgungseinrichtungen

Einsatzorte für die Ausbildung:

  • Klinikum Nürnberg
  • Kliniken Dr. Erler gGmbH
  • Krankenhäuser Nürnberger Land

 

und weitere Kooperationspartner der stationären Langzeitpflege, 

der ambulanten Pflege und von Reha-Einrichtungen. 

 

Die Ausbildung basiert auf dem Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, dem Rahmen-ausbildungsplan für die praktische Ausbildung sowie prospektiv auf

den Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschulen für Pflege des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, die ein individuelles Schulcurriculum inhaltlich ausgestaltet.

 

 


Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.
Pflege umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender. Sie erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer professionellen Ethik. Sie berücksichtigt die konkrete Lebenssituation, den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu pflegenden Menschen. Sie unterstützt die Selbstständigkeit der zu pflegenden Menschen und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.



Gesetzliche Grundlagen zur Ausbildung

zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ab 01.01.2020

Pflegeberufegesetz (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)

 

Berufsfachschulordnung Gesundheit (in der jeweils aktuell geltenden Fassung)




Bildungsinhalte

 

Vorbehaltene Tätigkeiten
Folgende pflegerische Aufgaben dürfen beruflich nur nach Abschluss dieser Ausbildung durchgeführt werden:

 

  1. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
  2. die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
  3. die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege.

 

Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen

  1. die folgenden Aufgaben selbstständig auszuführen: 
  • Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege,
  • Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses,
  • Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen,
  • Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege,
  • Bedarfserhebung und Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder Maßnahmen,
  • Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen bei der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit sowie bei der Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz unter Einbeziehung ihrer sozialen Bezugspersonen,
  • Erhaltung, Wiederherstellung, Förderung, Aktivierung und Stabilisierung individueller Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen insbesondere im Rahmen von Rehabilitationskonzepten sowie die Pflege und Betreuung bei Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten,
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes und Durchführung von Maßnahmen in Krisen und Katastrophensituationen,
  • Anleitung, Beratung und Unterstützung von anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen in den jeweiligen Pflegekontexten sowie Mitwirkung an der praktischen Ausbildung von Angehörigen von Gesundheitsberufen,

     2. ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen, insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie

         oder Rehabilitation,

 

     3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle,

         multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln sowie       

         teamorientiert umzusetzen.

 

Der theoretische und praktische Unterricht (2.100 Std.) umfasst folgende zu erwerbenden Kompetenzen:


I.

  1. Die Pflege von Menschen aller Altersstufen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren.
  2. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik bei Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren unter dem besonderen
  3. Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention.
  4. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik von Menschen aller Altersstufen in hoch belasteten und kritischen Lebenssituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und
  5. evaluieren.
  6. In lebensbedrohlichen sowie in Krisen- oder Katastrophensituationen zielgerichtet handeln.
  7. Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen, begleiten und beraten.
  8. Entwicklung und Autonomie in der Lebensspanne fördern.

II:

  1. Kommunikation und Interaktion mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen personen- und situationsbezogen gestalten und eine angemessene Information sicherstellen.
  2. Information, Schulung und Beratung bei Menschen aller Altersstufen verantwortlich organisieren, gestalten, steuern und evaluieren.
  3. Ethisch reflektiert handeln.

III.

  1. Verantwortung in der Organisation des qualifikationsheterogenen Pflegeteams übernehmen.
  2. Ärztliche Anordnungen im Pflegekontext eigenständig durchführen.
  3. In interdisziplinären Teams an der Versorgung und Behandlung von Menschen aller Altersstufen mitwirken und Kontinuität an Schnittstellen sichern.

IV.

  1. Die Qualität der pflegerischen Leistungen und der Versorgung in den verschiedenen Institutionen sicherstellen.
  2. Versorgungskontexte und Systemzusammenhänge im Pflegehandeln berücksichtigen und dabei ökonomische und ökologische Prinzipien beachten.

V.

  1. Pflegehandeln an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere an pflegewissenschaftlichen Forschungsergebnissen, Theorien und Modellen ausrichten.
  2. Verantwortung für die Entwicklung (lebenslanges Lernen) der eigenen Persönlichkeit sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmen.

 

Praktische Ausbildung (2.500 Std.):
Die praktische Ausbildung erfolgt in den Einsatzgebieten der

  • stationären Akutpflege
  • stationären Langzeitpflege
  • ambulanten Akut-/Langzeitpflege
  • pädiatrischen Versorgung
  • psychiatrischen Versorgung

Ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit 80-120 Stunden Nachtdienst unter Aufsicht.

 

(vgl. o.g. Gesetze)