Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung in der Gesundheits - und Krankenpflege ist,
1. dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und
2. der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
2a. den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
3. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
|