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Schwesternschaft Nürnberg

vom Bayerischen Roten Kreuz e.V.

1. MITGLIEDERVERSAMMLUNG

  Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes der Vorsitzenden

Entgegennahme des Finanzberichtes

Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Beirates

Beschluss über die Entlastung des Vorstandes

Beschluss über die Wirtschaftsplanung für das folgende Jahr

Wahl, Abberufung oder Ausschluss des Vorstandes einschließlich der Vorsitzenden und der Mitglieder des Beirates, soweit dies in der Satzung vorgesehen ist

Beschluss über Satzungsänderungen und/oder über die Auflösung und Umwandlung der Schwesternschaft

Festlegung des Mitgliedsbeitrages

Genehmigung der Beiratsordnung

2. VORSTAND

  Aufgaben des Vorstandes

Leitung der Schwesternschaft und Führung der Geschäfte

Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Schwesternschaft

Vertretung der Schwesternschaft in allen Organisationen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes allein durch die Oberin

3. BEIRAT

  Aufgaben und Befugnisse

Verstärkung der Bindungen zwischen den einzelnen Mitgliedern und dem Vorstand

Mitverantwortung für die Unterrichtung der Mitglieder über Inhalte der Satzung und der Mitgliederordnung

Empfehlungen an den Vorstand in Angelegenheiten der Mitglieder

Der Beirat ist anzuhören bei Beendigung bzw. Umwandlung der Mitgliedschaft während bzw. nach der Einführungszeit und bei der Einleitung eines Ausschlussverfahrens

Ansprechpartner für die Mitglieder

Die Mitglieder des Beirates unterstützen die Ziele der Schwesternschaft, deren Interessen sie verantwortungsbewusst  vertreten.

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