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1. MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
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Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes der Vorsitzenden
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Entgegennahme des Finanzberichtes
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Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Beirates
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Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
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Beschluss über die Wirtschaftsplanung für das folgende Jahr
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Wahl, Abberufung oder Ausschluss des Vorstandes einschließlich der Vorsitzenden und der Mitglieder des Beirates, soweit dies in der Satzung vorgesehen ist
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Beschluss über Satzungsänderungen und/oder über die Auflösung und Umwandlung der Schwesternschaft
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Festlegung des Mitgliedsbeitrages
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Genehmigung der Beiratsordnung
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2. VORSTAND
Aufgaben des Vorstandes
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Leitung der Schwesternschaft und Führung der Geschäfte
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Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Schwesternschaft
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Vertretung der Schwesternschaft in allen Organisationen und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes allein durch die Oberin
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3. BEIRAT
Aufgaben und Befugnisse
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Verstärkung der Bindungen zwischen den einzelnen Mitgliedern und dem Vorstand
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Mitverantwortung für die Unterrichtung der Mitglieder über Inhalte der Satzung und der Mitgliederordnung
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Empfehlungen an den Vorstand in Angelegenheiten der Mitglieder
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Der Beirat ist anzuhören bei Beendigung bzw. Umwandlung der Mitgliedschaft während bzw. nach der Einführungszeit und bei der Einleitung eines Ausschlussverfahrens
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Ansprechpartner für die Mitglieder
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Die Mitglieder des Beirates unterstützen die Ziele der Schwesternschaft, deren Interessen sie verantwortungsbewusst vertreten.
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