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Schwesternschaft Nürnberg

vom Bayerischen Roten Kreuz e.V.

Grundlagen:

Gesetzliche Grundlagen der Ausbildung:

Das RK-Kreuz-1
Das RK-Kreuz-1

Krankenpflegegesetz
vom 16. Juli 2003

 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die
 Berufe in der Krankenpflege
 
vom 10. November 2003

Berufsfachschule Nürnberg
Praktische Ausbildung

Gliederung der Ausbildung:

Die Ausbildung basiert auf den Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Krankenpflege und für Kinderkranken- pflege des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, die ein individuelles Schulcurriculum inhaltlich ausgestaltet.

Die Ausbildung umfasst:

Das RK-Kreuz-1
Das RK-Kreuz-1

 theoretischen und praktischen Unterricht in den Fächern Grundlagen der Pflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Berufskunde, Recht und Verwaltung, Deutsch und Kommunikation und Sozialkunde
(2100 Stunden)

 praktische Ausbildung  in den Fachgebieten Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege, Psychiatrie und in ambulanten Bereichen
(2500 Stunden)

Einsatzgebiete für die praktische Ausbildung:

Das RK-Kreuz-1
Das RK-Kreuz-1
Das RK-Kreuz-1
Das RK-Kreuz-1

Klinikum Nürnberg

Kliniken Dr. Erler gGmbH

Klinikum Fürth

und andere Einsatzgebiete im stationären und ambulanten Bereich

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